Leslie Gmür, Schaffhauser Staatsterroristin?

Zur Person

Staatsanwältin und Kantonsrichterin in Personalunion (sic!) im Kanton Schaffhau­sen, Frau MLaw Leslie Gmür, kein Anwaltspa­tent, geb. 16. Ok­to­ber 1994, beliebt mit einem Jahreslohn von CHF 150’000, verdächtig der Lü­gen, des Unrechts und der Irre­führung der Rechts­pflege etc. auf Kosten der Steu­erzahler gegen Souverän und Staatsbürger von Amtes we­gen Staats­terrorismus zu betreiben, in­dem Leslie Gmür vorsätzlich Unschul­dige wider besseres Wissen willkürlich verhaf­ten und über viele Stun­den gefan­gen nehmen lässt und um sie gezielt konzentriert und konzer­tiert mut­willig in Angst und Schre­cken versetzen zu las­sen.

Selbstverständlich liegt es im Verstand, Vernunft und Ermes­sen des Vor­stehers des Justiz- und Polizeidepartements, Regie­rungsrat Dino Tamagni, Mitglied der Schwei­zerischen Volkspartei (SVP), mit einem Jahreslohn von CHF 150’000, ob Leslie Gmür mit vermutetem Un­recht, Willkür und Staatsterroris­mus un­ge­hindert unge­straft weiterhin fortfahren darf oder infolge dessen Wei­sungsmacht nicht – mehr –.

Amtsmissbrauch

Sollte sich herausstellen, dass Leslie Gmür einen Haftbefehl ohne ausreichende recht­liche Grundlage erlassen hat, steht der erfolgreich erfüllte, schuldhaft strafbare Tat­bestand des Amtsmissbrauchs etc. im Raum. Ein solcher liegt vor, wenn Leslie Gmür ihre Amtsgewalt missbraucht, um jemandem einen Nachteil zuzufügen. Dies kann auch durch unverhältnismässige Mittel geschehen. In der jüngeren Vergangen­heit gab es Fälle, in denen Staatsanwälte in der Schweiz wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurden.

Die Anordnung einer Verhaftung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Ein solcher Schritt sollte nur nach sorgfältigster Prüfung und auf einer soliden Faktenbasis erfolgen. Die Ausstellung eines Haftbe­fehls, der einzig und allein auf unbewiesenen Behauptungen fusst, zeugt von einem mangelnden Verantwortungsbewusstsein von Leslie Gmür. Insbesondere die Tatsa­che, dass der Beschuldigte seinen Wohnsitz offiziell gemeldet hat, hätte die Leslie Gmür zu einer gründlicheren Abklärung veranlassen müssen.