Die gerichtsnotorische Vorgeschichte des Walter Dietrich, seit 2022 Generalsekretär der Gesundheitsdirektion Zug

Seit 2022 waltet Herr Dietrich (lic. iur., Rechtsanwalt und Jahrgang 1953) als Generalsekretär der Gesundheitsdirektion in Zug. Ein Karrieresprung, wie er im Buche steht. In der Pressemitteilung hiess es, er hätte sich gegen viele andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber durchgesetzt. Aber nach welchen Kriterien? Man könnte fast meinen, die Zuger hätten in Zürich angeklopft und gefragt: „Haben Sie jemanden, der so richtig weiss, wie man das Beschleunigungsgebot der Bundesverfassung mit der nötigen… Gelassenheit interpretiert?

Elf Jahre für eine Domain – Das ist kein Verfahren, das ist eine Epoche!

Dank eines brandneuen Urteils des Verwaltungsgerichts Zürich (VB.2024.00279 vom 26. Februar 2026) wissen wir nun schwarz auf weiss, welch juristisches Feuerwerk Herr Dietrich in seiner Zeit als Stv. Generalsekretär in Zürich abgefeuert hat. Es geht um den Fall eines Arztes und seine Internet-Domains. Ein Fall, der sich seit 2015 zieht wie ein Kaugummi am Wanderschuh.

Das Gericht stellte fest: Dietrichs Behörde gönnte sich nach einer Rückweisung stolze fünf Jahre absolute Funkstille. Keine Handlung, kein Bescheid, nichts. Das Verwaltungsgericht nennt das eine „schwerwiegende Rechtsverzögerung“. Vielleicht auch: Beamten-Nirvana. In der Privatwirtschaft wäre man nach fünf Jahren Untätigkeit vermutlich schon ein Fall für das Konkursamt oder die Archäologie – in der Zürcher „Todesdirektion“ (wie Kritiker das Haus an der Stampfenbachstrasse bisweilen liebevoll nennen) reichte das offenbar für ein Empfehlungsschreiben nach Zug samt erfolgreicher „Wegbeförderung“.

Kreative Rechtslehre: Wenn die Domain-Sperre zum „Realakt“ mutiert

Besonders hübsch ist die Episode aus dem Jahr 2015, als Dietrich SWITCH kurzerhand anwies, Domains technisch zu blockieren. Rechtliches Gehör? Ach was, das brauchen nur Anfänger! Man deklarierte die Sperrung einfach als „blossen Realakt“, vergleichbar mit dem Abhängen eines Praxisschildes. Dass dabei ganze E-Mail-Accounts und digitale Identitäten im Orkus verschwanden, schien den Zürcher Paragraphen-Akrobaten nicht weiter zu stören.

SWITCH gegenüber wurde sogar die „Vollstreckbarkeit“ bescheinigt, während die Betroffenen noch über ihren Rekursen brüteten. Das Verwaltungsgericht fand diese juristische Abkürzung im Nachhinein… nun ja, weniger charmant und hob die Übung als rechtswidrig auf.

Vom Limmatquai an den Zugersee: Ein Exportmodell?

Nun stellt sich die spannende Frage: Ist dieser Stil des „geheimjustitiellen“ Vorgehens (Zitat aus der Beschwerde, S. 49) jetzt das neue Exportmodell für den Kanton Zug? Hat man in Zug die Personalie überhaupt einmal geprüft, bevor man den roten Teppich ausrollte? Immerhin ist der Mann Rechtsanwalt und sollte wissen, dass die Bundesverfassung nicht bloss eine unverbindliche Empfehlung ist.

Wie geht es weiter?

Das letzte Wort ist wohl noch nicht gesprochen. Während in Lausanne die Richter am Bundesgericht vielleicht schon die Stirn runzeln, weil man im Kanton Zürich offenbar gerne mal Kautionen von Drittpersonen „verrechnet“, um alte Staatsrechnungen zu begleichen, formieren sich andernorts bereits die nächsten Schritte.

Man hört, dass die Staatsanwaltschaft bald Post bekommen könnte. Und zwar nicht von der Sorte, die man gerne zum Morgenkaffee liest. Zu Fragen der „Amtsgewalt“ und ihrer Nutzung (oder deren Fehlen für fünf Jahre), die man mal unter die strafrechtliche Lupe nehmen möchte. Ob da eine „kantonale Krähe“ der anderen die Augen aushackt? Wir bleiben dran.

Eines ist sicher: Walter Dietrichs Wirken ist ein Lehrstück dafür, dass man im Schweizer Staatsapparat vielleicht nie zu alt ist für eine neue Herausforderung – und nie zu belastet für eine Beförderung.

In diesem Sinne: Bleiben Sie wachsam, bleiben Sie kritisch – und sichern Sie Ihre Domains!

Einbruch der Zürcher Todesdirektion in Bild und Ton

Am 22. Juli 2015, um 08:00 Uhr, beging die Zürcher Stadtpolizei, auf Anstiftung der Zürcher Todesdirektion (TD, Eigenschreibweise: «Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich»), einen illegalen Einbruch auf Stadtgebiet.

Das Ergebnis dieses Einbruchs – und nach gerichtlich rechtskräftiger Feststellung dieser illegalen Amtswillkür – und Rückgabe des Diebesguts durch die gleiche Täterschaft der TD – folgt:

Das entstandene Unrecht wurde bis dato nicht gesühnt, der Schaden nicht wiedergutgemacht, die Verantwortlichen treiben weiterhin Staatsterrorismus.

Bei der Zürcher Todesdirektion handelt es sich bekanntlich um die Zürcher Behörde, die 1984 das tödliche Spritzenabgabeverbot für Drogenkranke illegal verfügte, mit fünftausendfachem Massenmord.

Leslie Gmür, Schaffhauser Staatsterroristin?

Zur Person

Staatsanwältin und Kantonsrichterin in Personalunion (sic!) im Kanton Schaffhau­sen, Frau MLaw Leslie Gmür, kein Anwaltspa­tent, geb. 16. Ok­to­ber 1994, beliebt mit einem Jahreslohn von CHF 150’000, verdächtig der Lü­gen, des Unrechts und der Irre­führung der Rechts­pflege etc. auf Kosten der Steu­erzahler gegen Souverän und Staatsbürger von Amtes we­gen Staats­terrorismus zu betreiben, in­dem Leslie Gmür vorsätzlich Unschul­dige wider besseres Wissen willkürlich verhaf­ten und über viele Stun­den gefan­gen nehmen lässt und um sie gezielt konzentriert und konzer­tiert mut­willig in Angst und Schre­cken versetzen zu las­sen.

Selbstverständlich liegt es im Verstand, Vernunft und Ermes­sen des Vor­stehers des Justiz- und Polizeidepartements, Regie­rungsrat Dino Tamagni, Mitglied der Schwei­zerischen Volkspartei (SVP), mit einem Jahreslohn von CHF 150’000, ob Leslie Gmür mit vermutetem Un­recht, Willkür und Staatsterroris­mus un­ge­hindert unge­straft weiterhin fortfahren darf oder infolge dessen Wei­sungsmacht nicht – mehr –.

Amtsmissbrauch

Sollte sich herausstellen, dass Leslie Gmür einen Haftbefehl ohne ausreichende recht­liche Grundlage erlassen hat, steht der erfolgreich erfüllte, schuldhaft strafbare Tat­bestand des Amtsmissbrauchs etc. im Raum. Ein solcher liegt vor, wenn Leslie Gmür ihre Amtsgewalt missbraucht, um jemandem einen Nachteil zuzufügen. Dies kann auch durch unverhältnismässige Mittel geschehen. In der jüngeren Vergangen­heit gab es Fälle, in denen Staatsanwälte in der Schweiz wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurden.

Die Anordnung einer Verhaftung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Ein solcher Schritt sollte nur nach sorgfältigster Prüfung und auf einer soliden Faktenbasis erfolgen. Die Ausstellung eines Haftbe­fehls, der einzig und allein auf unbewiesenen Behauptungen fusst, zeugt von einem mangelnden Verantwortungsbewusstsein von Leslie Gmür. Insbesondere die Tatsa­che, dass der Beschuldigte seinen Wohnsitz offiziell gemeldet hat, hätte die Leslie Gmür zu einer gründlicheren Abklärung veranlassen müssen – erst recht gemäss Ver­fügung der Schaffhauser Kantonspolizei, wonach nämlich der behauptete Sachverhalt sich nicht auf Schweizer Terri­torium zu­getragen hat.

Über die Geheimjustiz der Nazis und Schweizer Bundesrichter und deren Selbst-Delegitimation

Ist die Zürcher Gesundheitsdirektion eine Staatsterroristische Vereini­gung mit Todesfolgen?

Dlf Samstag, 24.05.2025 11:30 -11:40 h: der da­mals 9-jährige Junge erzählte im Interview:

  1. 1945, im Frühjahr, mussten Kinder im KZ Birkenau Leichen aus Baracken hin-aus auf Karren schleppen, als ein eben­falls 9-jähriger Junge die Nazi-Wache auf seine Notdurft aufmerksam machte.
    Diese bedeutete ihm, ihr hinter die Baracke zu folgen.
    Daraufhin war ein Schuss zu vernehmen, während die anderen Kinder schuf­teten.
  2. 1982 befreite ein Arzt eine gegen ihren Willen zwangspflegeheimhospitali­sierte Pati­entin und führte sie gemäss primum nihil nocere & lege artis in ihre eigene, mit Personal be­triebene Liegen­schaft zu ihrer Zufrieden­heit erfolg­reich zurück.
  3. 1983 verboten daraufhin Bundesrichter, Ver­wal­tungs­richter, Regierungsräte und Präsidenten von Kran­kenkassen gemäss primum nocere in vollkommener Ge­heimjustiz willkür­lich gegen­über dem Arzt die selbstän­dige, ärztliche Be­rufs­ausübung auf dem ge­samten Ge­biet der Eidge­nossenschaft seit 1983 – le­bens­länglich – mit der Be­gründung einer Vertrauens­würdigkeit.
  4. Sind Bundesrichter, Ver­waltungsrichter, Regierungsräte und Präsiden­ten von Krankenkassen die bestbezahlten Berufsmörder wie der Leiter der Schaupro­zesse betr. Robert Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, der 2’600 Men­schen infolge schwerer Rechtsbeugung vorsätzlich, be­wusst gezielt konzertiert und kon­zentriert auch die Geschwister +Sophie & +Hans Scholl, beide am 22. Februar 1943 mit der Guillotine in München hin­rich­ten liess, zu vergleichen?
  5. Denn am 14. März 1988 stellten die Bundesrichter selbst fest, dass im Akten­urteil an­lässlich der öffentlichen Beratung vom 22. Oktober 1987 die Akten nicht vor­handen waren.
    Am 19.04.1993 stellte die Grosse Kammer des EGMR fest, dass die selbstän­dige, ärztliche Berufsausübung de iur den Schutz gem. EMRK Art. 6 Ziff. 1 ge­niesst.
    Handelt es sich um verschiedene Vertrauenswürdigkeiten?
    Dem erfolgreichen Arzt wird sie lebenslänglich entzogen, wohingegen de facto sie durch die ebenso erfolgreiche Anwendung von Ge­heimjustiz und Willkür nichtsdes­totrotz zu gelten habe.
    PS: Wegen widerrechtlicher Freiheitsberaubung etc. durch das Pflegeheim wurde nie ermit­telt.
  6. 1984 erliess die Zürcher Gesundheitsdirektion das illegale Spritzenabgabe-Verbot, wonach wissentlich und willentlich über 5’000 Menschen zu Tode ge­bracht worden sind, indem vorsätzlich den Drogenabhängigen auf dem Platz­spitz betr. StGB Art. 264 lit. b Lebensbedingungen für diese Gruppe Menschen auferlegt worden sind, die geeignet waren und sind, ihre körperliche Vernich­tung ganz oder teilweise her­beizuführen.
  7. 2022 erliess die Zürcher Gesundheitsdirektion den illegale Covid-Spritzen-Be­fehl, wonach wissentlich und willentlich eine unbekannte Anzahl Menschen betr. StGB Art. 264 lit. b von einer lege-artis-Therapie etc. im Spital ausge-schlos­sen worden sind, indem an Grippe erkrankte Menschen ohne Co­vid-Spritze vorsätzlich Lebensbedin­gungen für diese Gruppe Menschen auferlegt worden sind, die geeignet waren und sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teil­weise herbeizuführen.
  8. Staatsterroristen schalten und walten ohne Akten willkürlich und in Ge­heimjustiz, indem alle strafrechtlich relevant schuldhaft strafbaren Offizialde­likte  w e i s u n g s b e d i n g t  auf bundes- & staatsanwaltlicher Ebene a priori mit Vehemenz konsequent unterdrückt werden im Gegensatz zum um­schuldi­gen Souverän, Staatsbürger und am 13.01.1986 von Schuld und Strafe freige­sproche­nen Arzt, der nach Hippokratischem Eid: primum nihil nocere und lege artis handelte und hierfür strafrechtlich verfolgt wurde und lebens­länglich wird.
  9. Daraus folgt automatisch eine Verabsolutierung der Straffreiheit der Regie­rungskriminalität, wenn nicht ein konsequenter Seitenwechsel vollzogen wird, indem nicht das unschuldig gesprochene Opfer lebenslänglich verfolgt wird, sondern die berufsmordenden Täter öffentlich konsequent geächtet werden.

Demzufolge ist die Zürcher «Gesund­heits»-Direktion etc. als eine Staatster­ro­ristische Vereini­gung mit Todesfolgen zu beurteilen; q.e.d.

Als Berufsmörder zu beurteilende Personen mit mutmasslichem Jahreseinkom-men:

Position / OrganisationNameGehalt / Entschädigung
BundesrichterRobert PatryCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterCarl Hans BrunschwilerCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterHerman SchmidtCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterStephan HartmannCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterWerner Perrig (Ersatzrichter)Entschädigung pro Fall/Sitzung
BundesrichterThomas MerkliCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterPeter KarlenCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterThomas MüllerCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterAndreas ZündCHF ca. 365’000 – 390’000+
BundesrichterMartin StraubCHF ca. 100’000 – 150’000+
VerwaltungsrichterEmil DietschCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterJürg BosshartCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterHeinrich SchalcherCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterWalter PeterCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterTobias JaagEntschädigung pro Fall/Sitzung
VerwaltungsrichterElisabeth TrachselCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterRudolf BodmerCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterFelix HelgCHF ca. 100’000 – 150’000+
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Peter WiederkehrCHF ca. 330’000
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Verena DienerCHF ca. 330’000+
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Thomas HeinigerCHF ca. 330’000
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Natalie RickliCHF ca. 330’000
KantonsarztGonzagues KistlerCHF ca. 150’000 – 250’000+
KantonsarztUlrich GabathulerCHF ca. 150’000 – 250’000+
KantonsarztMartin BrianCHF ca. 150’000 – 250’000+
KantonsarztChristiane MeierCHF ca. 150’000 – 250’000+
CSS – KrankenkassePhilomena ColatrellaCHF ca. 780’000
SRF-TV RundschauMario PolettiCHF ca. 120’000 – 200’000+
SRF-TV RundschauFiona EndresCHF ca. 95’000 – 140’000

Unrechtsanwältin und Sozialhilfeempfängerin

Gruenberg Carola, lic. iur., Unrechtsanwältin und Sozialhilfeempfängerin, Niederdorfstrasse 18, 8001 Zürich, 044 251 31 21 & Paradiesstrasse 22, 8802 Kilchberg ZH, Telefon, 044 715 38 93.

UNRECHTSANWÄLTIN, bekannt für vorsätzliche Verweigerung des gesetzlich Gemeinsamen Sorgerechts und des gemeinsam gegenseitigen Besuchsrechts zur unschuldigen Tochter, einseitig zu Gunsten der am Medea-Syndrom krankhaft leidenden, alleinerziehenden Kindsmutter.

Selbstverständlich mit politischer und rechtlicher Unterstützung durch die Vormundschaftsbehörde Zürich, vertreten durch RA lic. iur. Martina Bänziger, und Behördenmitglied Suzanne Otz ebenso wie durch die KESB Dübendorf, Behördenmitglied RAin lic. iur. Arnika Knecht, in-dem mittels jeweils unentgeltlicher Prozessführung rechtsmissbräuchliche, zum vornherein aussichtslose Prozesse und ebensolche vormundschaftliche Verfahren grosszügig anstandslos bezahlt werden.

Ausserdem führen diese vorsätzlich kinder- und väterfeindlichen Bestrebungen ungehindert insbesondere zu psychischer und physischer Gewaltanwendung durch die alleinerziehende Kindsmutter mit beklagenswerter Unterstützung von Gruenberg – unbesehen vom umtriebigen Unfug von Seiten auch von Gruenberg, indem unter anderem eine kindsgerechte Schulung inklusiv Instrumentalunterricht etc. böswillig ausgeschlossen wird.


CSS-Präsidentin: Colatrella Philomena, lic. iur., RAin

Kann man mit skrupellosem Lügen und Irreführung Präsident einer Schweizer Krankenkassen sein? Die Antwort ist erstaunlich einfach.

Von der juristischen Sachbearbeiterin zur Krankenassen-Präsidentin mit CHF 700’000 pro Jahr?

Das geht bei der CSS-Krankenkasse – wenn man einen Arzt, der für seine betagten Patienten Hausbesuche machte, im Interesse der Gesundheitsdirektion beruflich ruiniert.

Das lebendige Beispiel: Philomena Colatrella mit CHF 743’766.00 Bruttolohn im Jahr 2018.

Heiniger (-Huber Susanne) Thomas, Dr. iur., RA, Direktor der Zürcher Todesdirektion & Regierungsrat, Gussmann (-Bader [Stefan]) Marianne, lic. iur. RAin, Weidstrasse 63, 8542 Wiesendangen, beide strafverzeigt wegen vorsätzlich wider besseres Wissen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Verletzung des Amtsgeheimnisses

Strafanzeige contra Gussmann & Heiniger 12.04.2011

Bundesanwaltschaft BA, Marco Abbühl, Wissenschaftlicher Adjunkt vorsätzlich wiederholt und fortgesetzt menschen-, bundesverfassungsrechts- & gesetzwidrig

Beschwerde BstGer 04_04_2011

Oberstaatsanwalt lic. iur. Martin Bürgisser & LSTA lic. iur. Hans Maurer wegen wiederholt vorsätzlichen Amtsmissbrauchs etc. strafverzeigt

Strafanzeige contra LSTA lic.iur. Hans Maurer & Oberstaatsanwalt lic.iur. Martin Bürgisser 04_04_2011