Einbruch der Zürcher Todesdirektion in Bild und Ton

Am 22. Juli 2015, um 08:00 Uhr, beging die Zürcher Stadtpolizei, auf Anstiftung der Zürcher Todesdirektion (TD, Eigenschreibweise: «Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich»), einen illegalen Einbruch auf Stadtgebiet.

Das Ergebnis dieses Einbruchs – und nach gerichtlich rechtskräftiger Feststellung dieser illegalen Amtswillkür – und Rückgabe des Diebesguts durch die gleiche Täterschaft der TD – folgt:

Das entstandene Unrecht wurde bis dato nicht gesühnt, der Schaden nicht wiedergutgemacht, die Verantwortlichen treiben weiterhin Staatsterrorismus.

Bei der Zürcher Todesdirektion handelt es sich bekanntlich um die Zürcher Behörde, die 1984 das tödliche Spritzenabgabeverbot für Drogenkranke illegal verfügte, mit fünftausendfachem Massenmord.