Über die Geheimjustiz der Nazis und Schweizer Bundesrichter

Ist die Zürcher Gesundheitsdirektion eine Staatsterroristische Vereini­gung mit Todesfolgen?

Dlf Samstag, 24.05.2025 11:30 -11:40 h: der da­mals 9-jährige Junge erzählte im Interview:

  1. 1945, im Frühjahr, mussten Kinder im KZ Birkenau Leichen aus Baracken hin-aus auf Karren schleppen, als ein eben­falls 9-jähriger Junge die Nazi-Wache auf seine Notdurft aufmerksam machte.
    Diese bedeutete ihm, ihr hinter die Baracke zu folgen.
    Daraufhin war ein Schuss zu vernehmen, während die anderen Kinder schuf­teten.
  2. 1982 befreite ein Arzt eine gegen ihren Willen zwangspflegeheimhospitali­sierte Pati­entin und führte sie gemäss primum nihil nocere & lege artis in ihre eigene, mit Personal be­triebene Liegen­schaft zu ihrer Zufrieden­heit erfolg­reich zurück.
  3. 1983 verboten daraufhin Bundesrichter, Ver­wal­tungs­richter, Regierungsräte und Präsidenten von Kran­kenkassen gemäss primum nocere in vollkommener Ge­heimjustiz willkür­lich gegen­über dem Arzt die selbstän­dige, ärztliche Be­rufs­ausübung auf dem ge­samten Ge­biet der Eidge­nossenschaft seit 1983 – le­bens­länglich – mit der Be­gründung einer Vertrauens­würdigkeit.
  4. Sind Bundesrichter, Ver­waltungsrichter, Regierungsräte und Präsiden­ten von Krankenkassen die bestbezahlten Berufsmörder wie der Leiter der Schaupro­zesse betr. Robert Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, der 2’600 Men­schen infolge schwerer Rechtsbeugung vorsätzlich, be­wusst gezielt konzertiert und kon­zentriert auch die Geschwister +Sophie & +Hans Scholl, beide am 22. Februar 1943 mit der Guillotine in München hin­rich­ten liess, zu vergleichen?
  5. Denn am 14. März 1988 stellten die Bundesrichter selbst fest, dass im Akten­urteil an­lässlich der öffentlichen Beratung vom 22. Oktober 1987 die Akten nicht vor­handen waren.
    Am 19.04.1993 stellte die Grosse Kammer des EGMR fest, dass die selbstän­dige, ärztliche Berufsausübung de iur den Schutz gem. EMRK Art. 6 Ziff. 1 ge­niesst.
    Handelt es sich um verschiedene Vertrauenswürdigkeiten?
    Dem erfolgreichen Arzt wird sie lebenslänglich entzogen, wohingegen de facto sie durch die ebenso erfolgreiche Anwendung von Ge­heimjustiz und Willkür nichtsdes­totrotz zu gelten habe.
    PS: Wegen widerrechtlicher Freiheitsberaubung etc. durch das Pflegeheim wurde nie ermit­telt.
  6. 1984 erliess die Zürcher Gesundheitsdirektion das illegale Spritzenabgabe-Verbot, wonach wissentlich und willentlich über 5’000 Menschen zu Tode ge­bracht worden sind, indem vorsätzlich den Drogenabhängigen auf dem Platz­spitz betr. StGB Art. 264 lit. b Lebensbedingungen für diese Gruppe Menschen auferlegt worden sind, die geeignet waren und sind, ihre körperliche Vernich­tung ganz oder teilweise her­beizuführen.
  7. 2022 erliess die Zürcher Gesundheitsdirektion den illegale Covid-Spritzen-Be­fehl, wonach wissentlich und willentlich eine unbekannte Anzahl Menschen betr. StGB Art. 264 lit. b von einer lege-artis-Therapie etc. im Spital ausge-schlos­sen worden sind, indem an Grippe erkrankte Menschen ohne Co­vid-Spritze vorsätzlich Lebensbedin­gungen für diese Gruppe Menschen auferlegt worden sind, die geeignet waren und sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teil­weise herbeizuführen.
  8. Staatsterroristen schalten und walten ohne Akten willkürlich und in Ge­heimjustiz, indem alle strafrechtlich relevant schuldhaft strafbaren Offizialde­likte  w e i s u n g s b e d i n g t  auf bundes- & staatsanwaltlicher Ebene a priori mit Vehemenz konsequent unterdrückt werden im Gegensatz zum um­schuldi­gen Souverän, Staatsbürger und am 13.01.1986 von Schuld und Strafe freige­sproche­nen Arzt, der nach Hippokratischem Eid: primum nihil nocere und lege artis handelte und hierfür strafrechtlich verfolgt wurde und lebens­länglich wird.
  9. Daraus folgt automatisch eine Verabsolutierung der Straffreiheit der Regie­rungskriminalität, wenn nicht ein konsequenter Seitenwechsel vollzogen wird, indem nicht das unschuldig gesprochene Opfer lebenslänglich verfolgt wird, sondern die berufsmordenden Täter öffentlich konsequent geächtet werden.

Demzufolge ist die Zürcher «Gesund­heits»-Direktion etc. als eine Staatster­ro­ristische Vereini­gung mit Todesfolgen zu beurteilen; q.e.d.

Als Berufsmörder zu beurteilende Personen mit mutmasslichem Jahreseinkom-men:

Position / OrganisationNameGehalt / Entschädigung
BundesrichterRobert PatryCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterCarl Hans BrunschwilerCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterHerman SchmidtCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterStephan HartmannCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterWerner Perrig (Ersatzrichter)Entschädigung pro Fall/Sitzung
BundesrichterThomas MerkliCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterPeter KarlenCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterThomas MüllerCHF ca. 365’000 – 390’000
BundesrichterAndreas ZündCHF ca. 365’000 – 390’000+
BundesrichterMartin StraubCHF ca. 100’000 – 150’000+
VerwaltungsrichterEmil DietschCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterJürg BosshartCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterHeinrich SchalcherCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterWalter PeterCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterTobias JaagEntschädigung pro Fall/Sitzung
VerwaltungsrichterElisabeth TrachselCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterRudolf BodmerCHF ca. 180’000 – 250’000+
VerwaltungsrichterFelix HelgCHF ca. 100’000 – 150’000+
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Peter WiederkehrCHF ca. 330’000
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Verena DienerCHF ca. 330’000+
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Thomas HeinigerCHF ca. 330’000
Regierungsrat (Gesundheitsdirektion)Natalie RickliCHF ca. 330’000
KantonsarztGonzagues KistlerCHF ca. 150’000 – 250’000+
KantonsarztUlrich GabathulerCHF ca. 150’000 – 250’000+
KantonsarztMartin BrianCHF ca. 150’000 – 250’000+
KantonsarztChristiane MeierCHF ca. 150’000 – 250’000+
CSS – KrankenkassePhilomena ColatrellaCHF ca. 780’000
SRF-TV RundschauMario PolettiCHF ca. 120’000 – 200’000+
SRF-TV RundschauFiona EndresCHF ca. 95’000 – 140’000

Unrechtsanwältin und Sozialhilfeempfängerin

Gruenberg Carola, lic. iur., Unrechtsanwältin und Sozialhilfeempfängerin, Niederdorfstrasse 18, 8001 Zürich, 044 251 31 21 & Paradiesstrasse 22, 8802 Kilchberg ZH, Telefon, 044 715 38 93.

UNRECHTSANWÄLTIN, bekannt für vorsätzliche Verweigerung des gesetzlich Gemeinsamen Sorgerechts und des gemeinsam gegenseitigen Besuchsrechts zur unschuldigen Tochter, einseitig zu Gunsten der am Medea-Syndrom krankhaft leidenden, alleinerziehenden Kindsmutter.

Selbstverständlich mit politischer und rechtlicher Unterstützung durch die Vormundschaftsbehörde Zürich, vertreten durch RA lic. iur. Martina Bänziger, und Behördenmitglied Suzanne Otz ebenso wie durch die KESB Dübendorf, Behördenmitglied RAin lic. iur. Arnika Knecht, in-dem mittels jeweils unentgeltlicher Prozessführung rechtsmissbräuchliche, zum vornherein aussichtslose Prozesse und ebensolche vormundschaftliche Verfahren grosszügig anstandslos bezahlt werden.

Ausserdem führen diese vorsätzlich kinder- und väterfeindlichen Bestrebungen ungehindert insbesondere zu psychischer und physischer Gewaltanwendung durch die alleinerziehende Kindsmutter mit beklagenswerter Unterstützung von Gruenberg – unbesehen vom umtriebigen Unfug von Seiten auch von Gruenberg, indem unter anderem eine kindsgerechte Schulung inklusiv Instrumentalunterricht etc. böswillig ausgeschlossen wird.


CSS-Präsidentin: Colatrella Philomena, lic. iur., RAin

Kann man mit skrupellosem Lügen und Irreführung Präsident einer Schweizer Krankenkassen sein? Die Antwort ist erstaunlich einfach.

Von der juristischen Sachbearbeiterin zur Krankenassen-Präsidentin mit CHF 700’000 pro Jahr?

Das geht bei der CSS-Krankenkasse – wenn man einen Arzt, der für seine betagten Patienten Hausbesuche machte, im Interesse der Gesundheitsdirektion beruflich ruiniert.

Das lebendige Beispiel: Philomena Colatrella mit CHF 743’766.00 Bruttolohn im Jahr 2018.

Heiniger (-Huber Susanne) Thomas, Dr. iur., RA, Direktor der Zürcher Todesdirektion & Regierungsrat, Gussmann (-Bader [Stefan]) Marianne, lic. iur. RAin, Weidstrasse 63, 8542 Wiesendangen, beide strafverzeigt wegen vorsätzlich wider besseres Wissen falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Verletzung des Amtsgeheimnisses

Strafanzeige contra Gussmann & Heiniger 12.04.2011

Oberstaatsanwalt lic. iur. Martin Bürgisser & LSTA lic. iur. Hans Maurer wegen wiederholt vorsätzlichen Amtsmissbrauchs etc. strafverzeigt

Strafanzeige contra LSTA lic.iur. Hans Maurer & Oberstaatsanwalt lic.iur. Martin Bürgisser 04_04_2011