Am 22. Juli 2015, um 08:00 Uhr, beging die Zürcher Stadtpolizei, auf Anstiftung der Zürcher Todesdirektion (TD, Eigenschreibweise: «Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich»), einen illegalen Einbruch auf Stadtgebiet.
Das Ergebnis dieses Einbruchs – und nach gerichtlich rechtskräftiger Feststellung dieser illegalen Amtswillkür – und Rückgabe des Diebesguts durch die gleiche Täterschaft der TD – folgt:
Das entstandene Unrecht wurde bis dato nicht gesühnt, der Schaden nicht wiedergutgemacht, die Verantwortlichen treiben weiterhin Staatsterrorismus.
Bei der Zürcher Todesdirektion handelt es sich bekanntlich um die Zürcher Behörde, die 1984 das tödliche Spritzenabgabeverbot für Drogenkranke illegal verfügte, mit fünftausendfachem Massenmord.
Staatsanwältin und Kantonsrichterin in Personalunion (sic!) im Kanton Schaffhausen, Frau MLaw Leslie Gmür, kein Anwaltspatent, geb. 16. Oktober 1994, beliebt mit einem Jahreslohn von CHF 150’000, verdächtig der Lügen, des Unrechts und der Irreführung der Rechtspflege etc. auf Kosten der Steuerzahler gegen Souverän und Staatsbürger von Amtes wegen Staatsterrorismus zu betreiben, indem Leslie Gmür vorsätzlich Unschuldige wider besseres Wissen willkürlich verhaften und über viele Stunden gefangen nehmen lässt und um sie gezielt konzentriert und konzertiert mutwillig in Angst und Schrecken versetzen zu lassen.
Selbstverständlich liegt es im Verstand, Vernunft und Ermessen des Vorstehers des Justiz- und Polizeidepartements, Regierungsrat Dino Tamagni, Mitglied der Schweizerischen Volkspartei (SVP), mit einem Jahreslohn von CHF 150’000, ob Leslie Gmür mit vermutetem Unrecht, Willkür und Staatsterrorismus ungehindert ungestraft weiterhin fortfahren darf oder infolge dessen Weisungsmacht nicht – mehr –.
Amtsmissbrauch
Sollte sich herausstellen, dass Leslie Gmür einen Haftbefehl ohne ausreichende rechtliche Grundlage erlassen hat, steht der erfolgreich erfüllte, schuldhaft strafbare Tatbestand des Amtsmissbrauchs etc. im Raum. Ein solcher liegt vor, wenn Leslie Gmür ihre Amtsgewalt missbraucht, um jemandem einen Nachteil zuzufügen. Dies kann auch durch unverhältnismässige Mittel geschehen. In der jüngeren Vergangenheit gab es Fälle, in denen Staatsanwälte in der Schweiz wegen Amtsmissbrauchs verurteilt wurden.
Die Anordnung einer Verhaftung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte eines Menschen. Ein solcher Schritt sollte nur nach sorgfältigster Prüfung und auf einer soliden Faktenbasis erfolgen. Die Ausstellung eines Haftbefehls, der einzig und allein auf unbewiesenen Behauptungen fusst, zeugt von einem mangelnden Verantwortungsbewusstsein von Leslie Gmür. Insbesondere die Tatsache, dass der Beschuldigte seinen Wohnsitz offiziell gemeldet hat, hätte die Leslie Gmür zu einer gründlicheren Abklärung veranlassen müssen – erst recht gemäss Verfügung der Schaffhauser Kantonspolizei, wonach nämlich der behauptete Sachverhalt sich nicht auf Schweizer Territorium zugetragen hat.
Ist die Zürcher Gesundheitsdirektion eine Staatsterroristische Vereinigung mit Todesfolgen?
Dlf Samstag, 24.05.2025 11:30 -11:40 h: der damals 9-jährige Junge erzählte im Interview:
1945, im Frühjahr, mussten Kinder im KZ Birkenau Leichen aus Baracken hin-aus auf Karren schleppen, als ein ebenfalls 9-jähriger Junge die Nazi-Wache auf seine Notdurft aufmerksam machte. Diese bedeutete ihm, ihr hinter die Baracke zu folgen. Daraufhin war ein Schuss zu vernehmen, während die anderen Kinder schufteten.
1982 befreite ein Arzt eine gegen ihren Willen zwangspflegeheimhospitalisierte Patientin und führte sie gemäss primum nihil nocere & lege artis in ihre eigene, mit Personal betriebene Liegenschaft zu ihrer Zufriedenheit erfolgreich zurück.
1983 verboten daraufhin Bundesrichter, Verwaltungsrichter, Regierungsräte und Präsidenten von Krankenkassen gemäss primum nocere in vollkommener Geheimjustizwillkürlich gegenüber dem Arzt die selbständige, ärztliche Berufsausübung auf dem gesamten Gebiet der Eidgenossenschaft seit 1983 – lebenslänglich – mit der Begründung einerVertrauenswürdigkeit.
Sind Bundesrichter, Verwaltungsrichter, Regierungsräte und Präsidenten von Krankenkassen die bestbezahlten Berufsmörder wie der Leiter der Schauprozesse betr. Robert Freisler, Präsident des Volksgerichtshofes, der 2’600 Menschen infolge schwerer Rechtsbeugung vorsätzlich, bewusst gezielt konzertiert und konzentriert auch die Geschwister +Sophie & +Hans Scholl, beide am 22. Februar 1943 mit der Guillotine in München hinrichten liess, zu vergleichen?
Denn am 14. März 1988 stellten die Bundesrichter selbst fest, dass im Aktenurteil anlässlich der öffentlichen Beratung vom 22. Oktober 1987 die Akten nicht vorhanden waren. Am 19.04.1993 stellte die Grosse Kammer des EGMR fest, dass die selbständige, ärztliche Berufsausübung de iur den Schutz gem. EMRK Art. 6 Ziff. 1 geniesst. Handelt es sich um verschiedene Vertrauenswürdigkeiten? Dem erfolgreichen Arzt wird sie lebenslänglich entzogen, wohingegen de facto sie durch die ebenso erfolgreiche Anwendung von Geheimjustiz und Willkür nichtsdestotrotz zu gelten habe. PS: Wegen widerrechtlicher Freiheitsberaubung etc. durch das Pflegeheim wurde nie ermittelt.
1984 erliess die Zürcher Gesundheitsdirektion das illegale Spritzenabgabe-Verbot, wonach wissentlich und willentlich über 5’000 Menschen zu Tode gebracht worden sind, indem vorsätzlich den Drogenabhängigen auf dem Platzspitz betr. StGB Art. 264 lit. b Lebensbedingungen für diese Gruppe Menschen auferlegt worden sind, die geeignet waren und sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen.
2022 erliess die Zürcher Gesundheitsdirektion den illegale Covid-Spritzen-Befehl, wonach wissentlich und willentlich eine unbekannte Anzahl Menschen betr. StGB Art. 264 lit. b von einer lege-artis-Therapie etc. im Spital ausge-schlossen worden sind, indem an Grippe erkrankte Menschen ohne Covid-Spritze vorsätzlich Lebensbedingungen für diese Gruppe Menschen auferlegt worden sind, die geeignet waren und sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen.
Staatsterroristen schalten und walten ohne Akten willkürlich und in Geheimjustiz, indem alle strafrechtlich relevant schuldhaft strafbaren Offizialdelikte w e i s u n g s b e d i n g t auf bundes- & staatsanwaltlicher Ebene a priori mit Vehemenz konsequent unterdrückt werden im Gegensatz zum umschuldigen Souverän, Staatsbürger und am 13.01.1986 von Schuld und Strafe freigesprochenen Arzt, der nach Hippokratischem Eid: primum nihil nocere und lege artis handelte und hierfür strafrechtlich verfolgt wurde und lebenslänglich wird.
Daraus folgt automatisch eine Verabsolutierung der Straffreiheit der Regierungskriminalität, wenn nicht ein konsequenter Seitenwechsel vollzogen wird, indem nicht das unschuldig gesprochene Opfer lebenslänglich verfolgt wird, sondern die berufsmordenden Täter öffentlich konsequent geächtet werden.
Demzufolge ist die Zürcher «Gesundheits»-Direktion etc. als eine Staatsterroristische Vereinigung mit Todesfolgen zu beurteilen; q.e.d.
Als Berufsmörder zu beurteilende Personen mit mutmasslichem Jahreseinkom-men:
UNRECHTSANWÄLTIN, bekannt für vorsätzliche Verweigerung des gesetzlich Gemeinsamen Sorgerechts und des gemeinsam gegenseitigen Besuchsrechts zur unschuldigen Tochter, einseitig zu Gunsten der am Medea-Syndrom krankhaft leidenden, alleinerziehenden Kindsmutter.
Selbstverständlich mit politischer und rechtlicher Unterstützung durch die Vormundschaftsbehörde Zürich, vertreten durch RA lic. iur. Martina Bänziger, und Behördenmitglied Suzanne Otz ebenso wie durch die KESB Dübendorf, Behördenmitglied RAin lic. iur. Arnika Knecht, in-dem mittels jeweils unentgeltlicher Prozessführung rechtsmissbräuchliche, zum vornherein aussichtslose Prozesse und ebensolche vormundschaftliche Verfahren grosszügig anstandslos bezahlt werden.
Ausserdem führen diese vorsätzlich kinder- und väterfeindlichen Bestrebungen ungehindert insbesondere zu psychischer und physischer Gewaltanwendung durch die alleinerziehende Kindsmutter mit beklagenswerter Unterstützung von Gruenberg – unbesehen vom umtriebigen Unfug von Seiten auch von Gruenberg, indem unter anderem eine kindsgerechte Schulung inklusiv Instrumentalunterricht etc. böswillig ausgeschlossen wird.
Kann man mit skrupellosem Lügen und Irreführung Präsident einer Schweizer Krankenkassen sein? Die Antwort ist erstaunlich einfach.
Von der juristischen Sachbearbeiterin zur Krankenassen-Präsidentin mit CHF 700’000 pro Jahr?
Das geht bei der CSS-Krankenkasse – wenn man einen Arzt, der für seine betagten Patienten Hausbesuche machte, im Interesse der Gesundheitsdirektion beruflich ruiniert.
Das lebendige Beispiel: Philomena Colatrella mit CHF 743’766.00 Bruttolohn im Jahr 2018.
Straffällige Frau lic. iur. Nina Heinimann, RAin, Zweierstrasse 171, Tel: 043 333 15 86, Vertreterin der Stadt Zürich, v. d. das Steueramt der Stadt Zürich, Werdstrasse 75, Postfach, 8022 Zürich