Gruenberg Carola, lic. iur., Unrechtsanwältin und Sozialhilfeempfängerin, Niederdorfstrasse 18, 8001 Zürich, 044 251 31 21 & Paradiesstrasse 22, 8802 Kilchberg ZH, Telefon, 044 715 38 93.
UNRECHTSANWÄLTIN, bekannt für vorsätzliche Verweigerung des gesetzlich Gemeinsamen Sorgerechts und des gemeinsam gegenseitigen Besuchsrechts zur unschuldigen Tochter, einseitig zu Gunsten der am Medea-Syndrom krankhaft leidenden, alleinerziehenden Kindsmutter.
Selbstverständlich mit politischer und rechtlicher Unterstützung durch die Vormundschaftsbehörde Zürich, vertreten durch RA lic. iur. Martina Bänziger, und Behördenmitglied Suzanne Otz ebenso wie durch die KESB Dübendorf, Behördenmitglied RAin lic. iur. Arnika Knecht, in-dem mittels jeweils unentgeltlicher Prozessführung rechtsmissbräuchliche, zum vornherein aussichtslose Prozesse und ebensolche vormundschaftliche Verfahren grosszügig anstandslos bezahlt werden.
Ausserdem führen diese vorsätzlich kinder- und väterfeindlichen Bestrebungen ungehindert insbesondere zu psychischer und physischer Gewaltanwendung durch die alleinerziehende Kindsmutter mit beklagenswerter Unterstützung von Gruenberg – unbesehen vom umtriebigen Unfug von Seiten auch von Gruenberg, indem unter anderem eine kindsgerechte Schulung inklusiv Instrumentalunterricht etc. böswillig ausgeschlossen wird.